Unterricht

Unabhängig vom Aufenthaltsort erhalten im Saarland kranke Schüler der Klassen 1 – 13 Unterricht. Befinden sie sich in stationärer Behandlung so erhalten Sie in den einzelnen Kliniken Krankenhausunterricht.

Kann ein kranker Schüler nach einem stationären Krankenhausaufenthalt seine Stammschule (Heimatschule) noch nicht besuchen und die Erkrankung insgesamt voraussichtlich länger als 6 Schulwochen andauert, so wird auf Antrag Hausunterricht genehmigt.
Erfolgt der Hausunterricht schulbegleitend, so kann er in der Stammschule als zusätzlicher Unterricht erteilt werden.

Rechtliche Regelungen zum Krankenhaus- und Hausunterricht finden sie in der Verordnung – Schulordnung – über den Krankenhaus- und Hausunterricht vom 13. Mai 1993 in der Fassung vom 4.7.2003.

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