Chronik

1924 – 1934
Schulpflichtige Patienten werden auf der chirurgisch-orthopädischen Station des Landes-Krankenhauses in Homburg zusammen mit Körperbehinderten eines nahe gelegenen Heimes unterrichtet.

1948
In der Lungenheilstätte Kleinblittersdorf richtet die Regierung des Saarlandes einen „Heilstättenunterricht“ ein. Der Unterricht wird von einer hauptamtlichen Lehrkraft erteilt. 

1968
Nach der Schließung der Lungenheilstätte wird die Lehrkraft an die Staatl. Schule für Körperbehinderte in Homburg versetzt und mit dem Unterricht für schulpflichtige Patienten in der Universitätskinderklinik beauftragt.

1971 – 1974
In der Orthopädischen Universitätsklinik Homburg übernimmt eine weitere Lehrkraft den Unterricht für Schulpflichtige, gehört aber ebenfalls zum Kollegium der nahegelegenen Staatlichen Körperbehindertenschule.
In der Kinderklinik Neunkirchen-Kohlhof unterrichten drei nebenamtliche Lehrkräfte kranke Schüler.

1974
Das Kultusministerium veröffentlicht den „Erlass über die Bestellung eines Landesbeauftragten für Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht beim Minister für Kultus, Bildung und Sport“. Zum Landesbeauftragten für den Krankenhaus- und Hausunterricht wird der Sonderschulrektor Klaus Knapp bestellt.
Noch im gleichen Jahr wird in allen saarländischen Kinderkliniken und in allgemeinen Kliniken mit größeren Kinderstationen Krankenhausunterricht eingerichtet.
Nicht stationär untergebrachte kranke Schüler mit Versäumnissen über 6 Schulwochen erhalten Hausunterricht.

1975
Der Erlass betreffend „Richtlinien für den Krankenhaus- und Hausunterricht“ wird veröffentlicht.

1977 – 1980
Mitwirkung an der Fachkommission „Sonderschulen“ der KMK zur Erstellung der KMK-Empfehlungen für den Unterricht mit kranken Schülern.

1982
Die Kultusministerkonferenz veröffentlicht am 24.05.82 die „Empfehlungen für den Unterricht mit kranken Schülern“.

1984
Der Erlass über die Schüler-Lehrerrelation vom 05.12.84 weist für vier kranke Schüler einen Lehrer zu.
Das Kollegium feiert mit dem Kultusminister und den Chefärzten, Klinikdirektoren und dem Pflegepersonal 10jähriges Jubiläum.

1985 – 1989
Geburtenschwächere Jahrgänge zwingen eine Reihe saarländischer Kinderkliniken dazu, ihre Bettenkapazitäten deutlich zu verringern. Allgemeinkrankenhäuser schließen teilweise ihre Kinderstationen. In den betroffenen Kliniken wird der Krankenhausunterricht reduziert oder sogar ganz aufgegeben.

1993
Alle für den Krankenhaus- und Hausunterricht erforderlichen Regelungen werden in der „Verordnung - Schulordnung- über den Krankenhaus- und Hausunterricht“ vom 13.05.93 festgelegt. Aufgaben und Ziele werden beschrieben. Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss und Mittlerer Bildungsabschluss) sind möglich.

1996
In der „Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler-Lehrer-Relationen“ vom 19.07.96 wird die Schüler-Lehrer-Relation für den Krankenhausunterricht auf 5:1 festgelegt.

1998
Die KMK veröffentlicht die „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ am 20.03.98.

1999
Festakt zur Feier des 25jährigen Jubiläums bei Anwesenheit des Kultusministers und vielen Ehrengästen.
Eine Festschrift wird vom Kollegium und von  Ärzten herausgegeben.

2003
Die „Verordnung – Schulordnung – über den Krankenhaus- und Hausunterricht“ wird geändert und erhält ihre derzeit gültige Fassung.

2005
Ausstellung von Schülerarbeiten aus dem projektorientierten Unterricht in Homburg.

Herr Sonderschulrektor Klaus Knapp wird nach 31 Jahren als Landesbeauftragter  für den Krankenhaus- und Hausunterricht in einer feierlichen Abschiedsfeier in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. 

Neuer Leiter des Krankenhaus- und Hausunterrichtes ist Förderschulrektor Peter Scheller.

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