1924 – 1934
Schulpflichtige Patienten werden auf der chirurgisch-orthopädischen Station des
Landes-Krankenhauses in Homburg zusammen mit Körperbehinderten eines nahe
gelegenen Heimes unterrichtet.
1948
In der Lungenheilstätte
Kleinblittersdorf richtet die Regierung des Saarlandes einen
„Heilstättenunterricht“ ein. Der Unterricht wird von einer hauptamtlichen
Lehrkraft erteilt.
1968
Nach der Schließung der
Lungenheilstätte wird die Lehrkraft an die Staatl. Schule für Körperbehinderte
in Homburg versetzt und mit dem Unterricht für schulpflichtige Patienten in der
Universitätskinderklinik beauftragt.
1971 – 1974
In der Orthopädischen
Universitätsklinik Homburg übernimmt eine weitere Lehrkraft den Unterricht für
Schulpflichtige, gehört aber ebenfalls zum Kollegium der nahegelegenen
Staatlichen Körperbehindertenschule.
In der Kinderklinik Neunkirchen-Kohlhof unterrichten drei nebenamtliche
Lehrkräfte kranke Schüler.
1974
Das Kultusministerium veröffentlicht den „Erlass über die
Bestellung eines Landesbeauftragten für Krankenhaus-, Heim- und Hausunterricht
beim Minister für Kultus, Bildung und Sport“. Zum Landesbeauftragten für
den Krankenhaus- und Hausunterricht wird der Sonderschulrektor Klaus Knapp
bestellt.
Noch im gleichen Jahr wird in allen saarländischen Kinderkliniken und in
allgemeinen Kliniken mit größeren Kinderstationen Krankenhausunterricht eingerichtet.
Nicht stationär untergebrachte kranke Schüler mit Versäumnissen über 6
Schulwochen erhalten Hausunterricht.
1975
Der Erlass betreffend „Richtlinien
für den Krankenhaus- und Hausunterricht“ wird veröffentlicht.
1977 – 1980
Mitwirkung an der Fachkommission
„Sonderschulen“ der KMK zur Erstellung der KMK-Empfehlungen für den Unterricht
mit kranken Schülern.
1982
Die Kultusministerkonferenz
veröffentlicht am 24.05.82 die „Empfehlungen für den Unterricht mit kranken
Schülern“.
1984
Der Erlass über die Schüler-Lehrerrelation
vom 05.12.84 weist für vier kranke Schüler einen Lehrer zu.
Das Kollegium feiert mit dem Kultusminister und den Chefärzten,
Klinikdirektoren und dem Pflegepersonal 10jähriges Jubiläum.
1985 – 1989
Geburtenschwächere Jahrgänge zwingen
eine Reihe saarländischer Kinderkliniken dazu, ihre Bettenkapazitäten deutlich
zu verringern. Allgemeinkrankenhäuser schließen teilweise ihre Kinderstationen.
In den betroffenen Kliniken wird der Krankenhausunterricht reduziert oder sogar
ganz aufgegeben.
1993
Alle für den Krankenhaus- und
Hausunterricht erforderlichen Regelungen werden in der „Verordnung - Schulordnung- über den Krankenhaus-
und Hausunterricht“ vom 13.05.93 festgelegt. Aufgaben und Ziele werden
beschrieben. Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss und Mittlerer
Bildungsabschluss) sind möglich.
1996
In der „Verordnung über die Festlegung der Werte für die
Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler-Lehrer-Relationen“ vom
19.07.96 wird die Schüler-Lehrer-Relation für den Krankenhausunterricht auf 5:1
festgelegt.
1998
Die KMK veröffentlicht die
„Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und
Schüler“ am 20.03.98.
1999
Festakt zur Feier des 25jährigen
Jubiläums bei Anwesenheit des Kultusministers und vielen Ehrengästen.
Eine Festschrift wird vom Kollegium und von Ärzten herausgegeben.
2003
Die „Verordnung – Schulordnung –
über den Krankenhaus- und Hausunterricht“ wird geändert und erhält ihre derzeit
gültige Fassung.
2005
Ausstellung von Schülerarbeiten aus
dem projektorientierten Unterricht in Homburg.
Herr Sonderschulrektor Klaus Knapp wird nach 31 Jahren als Landesbeauftragter für den Krankenhaus- und Hausunterricht in einer feierlichen Abschiedsfeier in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Neuer Leiter des Krankenhaus- und Hausunterrichtes ist Förderschulrektor Peter Scheller.